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Neue Elterninformation zur Inobhutnahme – nutzbar für alle Jugendämter

13.02.2025 LJA

Verständlich, nachvollziehbar und wahrnehmbar

Für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ist eine Inobhutnahme immer ein sehr einschneidendes Erlebnis, das sie dauerhaft in Erinnerung behalten.

Um die Beratung und Beteiligung der Betroffenen zu stärken, fordert das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in § 42 Abs. 2 und 3 SGB VIII, das Kind oder den Jugendlichen sowie die Personensorgeberechtigten umfassend und in einer verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form über diese Maßnahme aufzuklären.

Die AG Öffentlichkeitsarbeit der BAG Landesjugendämter hat im Rahmen der Offensive "Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ einen Flyer zur Aufklärung entwickelt, der sich explizit an die betroffenen Eltern richtet.

In der Inobhutnahmesituation sind die ASD-Fachkräfte bemüht so gut wie möglich über die Hintergründe und den Prozess der Inobhutnahme zu informieren. Der Flyer kann als ergänzendes Mittel hinzugezogen und Eltern ausgehändigt werden, damit die Beteiligten die wesentlichen Informationen auch schriftlich vorliegen haben.

In der Vorbereitung haben zahlreiche Jugendämter bundesweit Materialien zur Thematik zugesandt und Rückmeldungen gegeben, die wichtige Anregungen für die Entwicklung des Flyers gegeben haben.

Faltblatt für Eltern Inobhutnahme: Erste Antworten auf Ihre Fragen

Eine Inobhutnahme ist für Kinder, Jugendliche und ihre Familien immer ein sehr einschneidendes Erlebnis.

Der Flyer wendet sich an die Eltern und klärt über die Maßnahme auf.

Faltblatt (pdf)

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