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RS Nr. 14/2022: Investitionsförderung Kindertagesbetreuung - Richtlinienanpassung - Verlängerung des Durchführungszeitraumes der Landesinvestitionsprogramme

20.06.2022 LJA

Der Landesgesetzgeber hat mit Wirkung zum 08.06.2022 die Laufzeit der Landesinvestitionsgrogramme zum U6-Ausbau um ein Jahr bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf Grund der Verlängerung erfolgte eine Anpassung der Förderrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.