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Stadt Bochum stellt „Leitfaden Kindeswohl“ vor

16.12.2022 LJA

Kategorie: Ankündigungen & Infos

Schlagwort: Kinderschutz

Umschlag der Veröffentlichung "Leitfaden Kindeswohl – Für MItarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zeigt ein Kleinkind (Foto: Stadt Bochum)

Der Entwicklungsprozess wurde vom LWL-Landesjugendamt Westfalen begleitet

Kinder und Jugendliche schützen und unterstützen – das ist die Hauptaufgabe der Jugendämter. Um den bestmöglichen Kinderschutz zu gewährleisten, haben die Fach- und Führungskräfte des Jugendamts der Stadt Bochum im Februar 2020 begonnen, die bestehenden Standards und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu überarbeiten. Das Ergebnis ist der neue „Leitfaden Kindeswohl“, der ganz bewusst alle Bereiche der Bochumer Kinder- und Jugendhilfe miteinbezieht.

Das Jugendamt der Stadt Bochum hat das Kinderschutzsystem im Jahr 2007 eingeführt und mittels Kooperationsvereinbarungen mit den freien Bochumer Trägern der Jugendhilfe unter dem Leitsatz „Kinderschutz geht alle an!“ vereinbart. Dieser Leitsatz ist seitdem für das Jugendamt, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie die Kooperationspartner der freien Träger gelebte Selbstverständlichkeit.

Mit der Arbeit am „Leitfaden Kindeswohl“ als neue Handreichung zum Kinderschutz hat das Bochumer Jugendamt einen wichtigen Prozess angestoßen: Die Überarbeitung und Strukturierung des Standardverfahrens, mit dem das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung einschreitet. Der Leitfaden bündelt nun genaue Beschreibungen und Ablaufschemata zum Kinderschutz für alle Bereiche des Jugendamtes – den Sozialen Dienst, das Familienpädagogische Zentrum, die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege, den Pflegekinderdienst, die Kinder- und Jugendfreizeitstatten, die Jugendsozialarbeit, die Schul- und Kitasozialarbeit sowie den gesamten Verwaltungsbereich im Jugendamt.

Die Broschüre „Leitfaden Kindeswohl“ ist zudem auf die aktuellen Rechtsvorschriften des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sowie dem Landeskinderschutzgesetz NRW abgestimmt und dient dem Bochumer Jugendamt als neues verbindliches Kinderschutzkonzept.

Begleitet hat den Überarbeitungsprozess des Kinderschutzverfahrens das LWL-Landesjugendamt Westfalen. In gemeinsamen Workshops und Arbeitsbesprechungen hat die Fachberatung des LWL-Landesjugendamts Westfalen das Überarbeitungsverfahren kontinuierlich mit fachlichen Empfehlungen unterstützt.

Von dem im „Leitfaden Kindeswohl“ zusammengetragenen Fachwissen sollen auch Fachkräfte außerhalb Bochums einen Nutzen haben. Auf der Internetseite www.kinderstark.nrw des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ ist daher eine eigene Rubrik zum Kinderschutz in Planung, in welcher der „Leitfaden Kindeswohl“ bereitgestellt wird.