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RS Nr. 32/2023: Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ Antragstellung ab dem 08.12.2023 möglich

12.12.2023 LJA

„kinderstark – NRW schafft Chancen“

Die Förderrichtlinie ist mit Veröffentlichung des Ministerialblatt Nr. 48 vom 07.12.2023 nun rechtskräftig. Die Antragstellung für das Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ ist daher ab dem 08.12.2023 möglich.

Eine Sprechblase mit einem i für Information als Inhalt (stock.adobe.com / christianchan)

Förderaufruf zum Landesprogramm "Gemeinsam MehrWert - Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen"

07.12.2023 LJA

Unter Steuerverantwortung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe bzw. der Kreis- oder Kommunalverwaltung soll mit dem Landesprogramm auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kreisen und Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen eingegangen werden.