Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Fachkräftemangel in den erlaubnispflichtigen (teil-)stat. Einrichtungen § 45 SGB VIII
Maßnahmenpaket zur Erweiterung des Personenkreises zur Betreuung in Gruppenangeboten beschlossen
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wurde ein Maßnahmenpaket zur Erweiterung des Personenkreises zur Betreuung in Gruppenangeboten erlaubnispflichtiger (teil-)stationärer Einrichtungen beschlossen. Die genauen Regelungen finden sich in der zugehörigen Aufsichtsrechtlichen Grundlage.
Aktuell entfaltet das Maßnahmenpaket A seine Wirkung und es erfolgt die Erweiterung der Berufsgruppen, die ab sofort den Betreuungsdienst in den o.g. Einrichtungen aufnehmen können.
Die Personen, die in den Bereich A+ (Betreuungskräfte) fallen, können derzeit nach bisher geltender Regelung als Hilfskräfte beschäftigt werden. Derzeit befindet sich das Curriculum für die Qualifizierung dieser Personengruppe in finaler Abstimmung und die ersten Bildungsträger prüfen aktuell mögliche Umsetzungsformen. Über weitergehende Möglichkeiten informieren wir zu gegebener Zeit. Befindet sich eine Person dieser Gruppe zusätzlich in einer pädagogischen Berufsausbildung/ einem pädagogischen Studium, gilt die in den aufsichtsrechtlichen Grundlagen aufgeführte Regelung für Auszubildende/Studierende.
Zusatzkräfte, wie sie im Paket B beschrieben werden, sind weiterhin wie bisher aktuell nach Abstimmung mit dem Landesjugendamt einsetzbar und können in Delegation der pädagogischen Fachkräfte (A) für bestimmte Aufgabenbereiche eingesetzt werden.
Ebenfalls entfaltet auch die neue Regelung für Auszubildende und Studierende ihre Wirkung ab sofort.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachberatung.