Aufruf zur Antragstellung: "Freiwilligendienste" (Pos. 5.5 KJFP NRW)
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJFP) hier: Antragstellung zur Förderung von Bildungsangeboten für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten gem. Pos. 5.5 KJFP
- Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan vom 05.11.2018 -
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat gebeten, zur Antragstellung für die Förderposition 5.5 (Bildungsangeboten für junge Menschen in den Jugendfreiwilligendiensten) aufzufordern.
Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 01.04.2022 festgelegt.
Es wird daher gebeten, die Anträge bis zu diesem Termin vorzulegen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist, allerdings werden Anträge, die nach diesem Stichtag eingehen, nachrangig behandelt. Im Falle einer Bewilligung der Förderanträge ist von einem Maßnahmenbeginn frühestens ab dem 01.06.2022 auszugehen.
Weitere Informationen finden sich in folgenden Dokumenten:
- Antragsaufforderung Pos. 5.5 KJFP NRW 2022 (pdf, nicht barrierefrei)
- Merkblatt Pos. 5.5 KJFP LJÄ 2022
- Anlage 1 KJFP 2018-2022 (docx)
- Anlage 1 KJFP 2018-2022 (pdf, nicht barrierefrei)
- Muster 1 2022 (docx)
- Muster 1 (pdf, nicht barrierefrei)