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Aufruf zur Antragstellung 2022

19.01.2022 LJA

Aufruf zur Antragstellung 2022 für das Landesprogramm zum Projekt "Do it NRW - Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge"

Mit dem Förderprogramm soll die systematische Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Vormünder für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an neuen Standorten in NRW etabliert werden. Mit dem Ansatz wird das Ziel verfolgt, durch die parallel eintretende Entlastung insbesondere der Amtsvormundschaft die Säule der ehrenamtlichen Vormundschaft nach Ende eines Projektes kostenneutral zu verstetigen.

Die Grundstruktur eines Projektes sieht folgendermaßen aus:

Das Projekt basiert auf vier Bausteinen und beinhaltet zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten, die auf eine optimale Umsetzung und nachhaltige Wirkung abzielen. Die vier wesentlichen Bausteine des Projektes sind

  1. die Gewinnung
  2. die Qualifizierung
  3. die Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern und
  4. Übergangsmanagement / Übergangsbegleitung.

Baustein 1: Gewinnung von Ehrenamtlichen

Der Suche und Gewinnung von Ehrenamtlichen kommt eine wesentliche Rolle zu. Genutzt werden können dabei verschiedene Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit wie etwa Ehrenamtsbörsen oder Pressemitteilungen, aber auch Mundpropaganda durch aktive Vormünder. Um Motivation, Erwartung
wie auch Befähigung von Interessierten abzuklären, führt das örtliche Projektteam bzw. die Projektverantwortlichen ein persönliches Auswahlgespräch mithilfe eines Gesprächsleitfadens durch.

Baustein 2: Qualifizierung

Da die Kenntnisse und Kompetenzen der ehrenamtlichen Vormünder essentiell für den Verlauf der Vormundschaften, für die Zusammenarbeit mit Behörden und Gerichten - und damit für Lebensumstände der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind - gilt die Qualifizierung als
maßgeblicher Baustein.

Die Qualifizierung vermittelt die relevanten Aspekte für die Führung einer Vormundschaft wie z.B.:

  • Lebenssituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
  • Rolle und Aufgaben des Vormunds
  • Leistungen der Jugendhilfe
  • Besuch einer Jugendhilfeeinrichtung
  • Asyl- und Aufenthaltsrecht
  • Traumatisierung
  • Interkulturelle Kompetenz und Abschlussreflektion.

Baustein 3: Begleitung

Im Mittelpunkt des Projektbereichs „Begleitung“ stehen die regelmäßig stattfindenden und durch das Projektteam bzw. die Projektverantwortlichen moderierten Gruppentreffen. Hier haben die ehrenamtlichen Vormünder Gelegenheit, ihre Erfahrungen auszutauschen, eigene Anliegen vorzubringen und anhand der Berichte anderer Ehrenamtlicher neue Kenntnisse zu erwerben. Für weitreichendere und fachspezifische Fragen – wie sie insbesondere oft bei den Themen Jugendhilfe und Aufenthaltsrecht anfallen – besteht darüber hinaus die Möglichkeit der persönlichen Beratung durch das Projektteam.

Baustein 4: Übergangsmanagement

Gerade für unbegleitete minderjährige Geflüchtete ist es wichtig, dass eine Unterstützung für sie nicht mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet. Sie haben neben der Verarbeitung der oft traumatisierenden Erfahrungen – wie der Trennung von ihren Eltern, Flucht und den Gründen hierfür – und den für ihre Altersgruppe typischen Entwicklungsschritten das Ankommen in einem für sie fremden Kultur- und Sprachraum zu meistern. Die Erfahrung zeigt, dass gerade ehrenamtliche Vormünder aufgrund der teils sehr persönlichen Beziehungen zu den Jugendlichen bereit sind, die jungen Menschen auch nach Eintritt der Volljährigkeit zu begleiten und ihnen beim Aufbau einer selbständigen Lebensführung zu helfen.

Die Ehrenamtlichen wechseln von der Rolle des Vormunds in die Rolle einer „Übergangsbegleitung“ und sichern die weitere Integration des jungen Menschen.

Damit die Ehrenamtlichen die Übergänge in ein eigenständiges Leben – und in andere Hilfesysteme – gut begleiten können, wird das Konzept um den Baustein 4: Übergangsmanagement / Übergangsbegleitung erweitert.

Der Baustein richtet sich an Ehrenamtliche, die sich noch in der Ausbildung zum Vormund befinden sowie an aktive Vormünder und ehemalige Vormünder, die als Patinnen und Paten ihr ehemaliges Mündel über die Volljährigkeit hinaus unterstützen, insbesondere nach Beendigung der Jugendhilfemaßnahmen. 

Inhaltlich sollen die Schnittstellen zu anderen sozialen Unterstützungssystemen sowie altersspezifische Identitätsbildungsprozesse junger volljähriger Geflüchteter aufgegriffen und folgende Themen behandelt werden:

  • Leistungen der Sozialhilfe
  • Arbeitsförderung und Eingliederungshilfe
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Unterstützungsmöglichkeiten in der Identitätsbildung junger volljähriger Geflüchteter, insbesondere nach dem Auslaufen von Jugendhilfemaßnahmen

Die Umsetzung des Bausteins 4 Übergangsmanagement / Übergangsbegleitung soll in Form bedarfsgerechter Angebote erfolgen, welche die spezifischen Bedarfe der Übergangsbegleitenden angemessen berücksichtigen. Die Inhalte können beispielsweise in Form von Themenabendenden und / oder im Rahmen einer speziellen Qualifizierung behandelt werden. 

 

 

Hinweise zu Projekteinhalten:
Die Grundbausteine 1 bis 3 sind zwingend. Der Baustein 4 ist optional. Eine singuläre Beantragung des Bausteins 4 ist unter der Voraussetzung förderfähig, dass die Bausteine 1 bis 3 bereits zuvor erfolgreich verstetigt wurden. Zur Umsetzung kann entweder auf das bereits bestehende Do-it! Konzept oder auf
andere Ansätze zurückgegriffen werden, sofern diese bereits erfolgreich erprobt wurden, bzw. durchgeführt werden.

 

 

2. Berechtigung zur Antragsstellung

  • Jugendämter in NRW, welche bereit sind, ehrenamtliche Vormundschaften langfristig als dritte Säule neben Amts- und Vereinsvormundschaften aufzubauen. Diese Bereitschaft muss auch nach dem Förderzeitraum gegeben sein. Es besteht die Möglichkeit, dass mehrere Jugendämter einen gemeinsamen Antrag unter der Federführung eines Jugendamtes stellen. Das Jugendamt muss die Aufgaben – während der Projektlaufzeit und danach – nicht selber durchführen, sondern kann die Aufgaben an einen freien Träger/ Vormundschaftsverein übertragen. Trotz der Übertragung an einen freien Träger/Vormundschaftsverein muss das Jugendamt die Bereitschaft signalisieren, die Betreuung der ehrenamtlichen Vormünder auch nach der Projektförderung weiter zu finanzieren.
  • Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und Vormundschaftsvereine, die die Gewinnung und Ausbildung ehrenamtlicher Vormünder aufbauen bzw. ausweiten wollen. Eine Kooperation mit einem oder mehreren örtlichen Jugendämtern im Hinblick auf eine nachhaltige Implementierung von ehrenamtlichen Vormundschaften muss sichergestellt sein. 

Die Träger werden von der „Transferstelle Do it! - NRW“ der Diakonie Wuppertal sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Projektentwicklung und -umsetzung fachlich begleitet.

Zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung kann der Projektträger dem bestehenden Netzwerk beitreten.

Das Do it! Netzwerk besteht aus der „Transferstelle Do it! NRW“ und den beteiligten Projektpartnern in NRW. Es finden regelmäßige Netzwerktreffen statt. Bei den Netzwerktreffen werden Erfahrungen der einzelnen Projektpartner ausgetauscht. Zu den Themenschwerpunkten gehören unter anderem:
Weiterentwicklung des Schulungskonzeptes, die Arbeit mit Ehrenamtlichen, Zusammenarbeit mit Familiengerichten, Behörden, Jugendhilfeeinrichtungen und anderen Institutionen. Die flächendeckende Vernetzung der Akteurinnen und Akteure trägt zur Optimierung des Konzeptes bei und bietet die Möglichkeit zur gemeinsamen Erarbeitung von Strategien auf institutioneller und politischer Ebene.

3. Projektlaufzeit Do it! NRW

Die Projektlaufzeit/ der Förderzeitraum beträgt 12 Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann die Projektlaufzeit auch 15 Monate betragen. Diese Ausnahmen müssen beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt und begründet werden.
Für die Förderungsdauer von 15 Monaten müssten folgende weitere Kriterien erfüllt sein:

  • Bei dem Tätigkeitsbereich der Antragstellenden muss es sich um einen Kreis oder um eine kreisangehörige Stadt handeln.
  • Es müssen weite Wege zurückgelegt werden, das heißt, die Jugendhilfeeinrichtungen sind über den Kreis verteilt und nicht zentral in der Kreisstadt untergebracht. 
  • Es muss die Bereitschaft vorhanden sein, sich mit anderen Jugendämtern im Kreis zu vernetzen.

4. Antragstellung

Das Land gewährt zur Umsetzung des Projektes auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Zuwendungen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Landesjugendamt als Bewilligungsbehörde aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel. 

Die Förderung ist mit dem Ziel verbunden, dass die Säule der ehrenamtlichen Vormundschaften nach Abschluss des Projekts verstetigt wird.

Die Anträge sind mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Projektbeginn beim Landesjugendamt einzureichen.

Der zu verwendende Antragsvordruck (Grundmuster 1 lt. Anlage 2 zu Nr. 3.1 VVG zu § 44 Landeshaushaltsordnung) ist in der Anlage beigefügt. Neben dem Antragsvordruck sind ein differenzierter Kostenplan sowie eine Projektbeschreibung vorzulegen, aus der Ziel, Bedarf und Inhalte der beantragten Maßnahme hervorgehen.

Zusätzlich ist dem Antrag eine Empfehlung der „Transferstelle Do it!- NRW“ zur Umsetzung des Projektes beizufügen.

Folgende Angaben sind in der Projektbeschreibung obligatorisch:

  • Darstellung der Ist-Struktur (kleine Bedarfsanalyse)
  • Wie sollen die Ziele der aufgeführten Bausteine 1- 3 bzw. 4 erreicht werden?
  • Wie soll eine Verstetigung des Ansatzes erreicht werden?
  • Welche Kooperationspartnerschaften/Netzwerke gibt es?
  • Darstellung, wie viele Vormundschaften gewonnen werden sollen
  • Bei Antragstellung durch freie Träger: Bestätigung eines Jugendamtes über eine Kooperation im Hinblick auf das Ziel einer nachhaltigen Implementierung von ehrenamtlichen Vormundschaften

5. Finanzierung

Die Förderung wird im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt und beträgt 40 - 75 v. H. der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben. Eine Doppelförderung aus Landesmitteln ist ausgeschlossen.

Zu o. g. Projektinhalten sind folgende Ausgaben förderfähig:

  • Sachausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhand mit dem beantragten Projekt entstehen. Hierzu zählen auch Honorarkosten (z.B. Sprachtmittelnde).
  • Personalausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem beantragten Projekt entstehen und nicht bereits durch andere Fördermittel des Landes finanziert werden. Personalkosten sind im Umfang einer Vollzeitstelle, einer 50%igen Teilzeitstelle oder einer 75%igen Teilzeitstelle förderfähig. Es ist auch mehr als eine Vollzeitstelle förderfähig, sofern dies durch entsprechende Fallzahlen bei unbegleiteten Minderjährigen begründet werden kann.

Zu den Personalkosten zählen ausschließlich

  • Ausgaben für befristete Beschäftigungsverhältnisse,
  • Ausgaben zur befristeten Aufstockung bestehender Beschäftigungsverhältnisse und
  • (anteilige) Ausgaben für bestehende Beschäftigungsverhältnisse.

Bei einer Förderung von Personalkosten sind die Bestimmungen des Tarifrechts des Landes anzuwenden, wenn nicht ein anderes, bindendes Tarifsystem Anwendung findet. Eine Besserstellung gegenüber dem TV-Land ist auszuschließen. Bei der Beantragung sind die Personalkosten anzugeben, die bei einer Anwendung des Tarifrechts des Landes entstehen würden.

Gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung beträgt die Bagatellgrenze für öffentliche Träger 12.500,00 EUR bzw. für freie Träger 2.000,00 EUR.

Darüber hinaus erfolgt diese Ausschreibung unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.

Die Mittel dürfen durch öffentliche Träger weitergeleitet werden (Nr. 12 VVG zu § 44 LHO). Sofern die Mittel weitergeleitet werden, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass der Letztempfänger die Einhaltung der Bestimmungen des Zuwendungsbescheides und seiner Nebenbestimmungen beachtet.