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Aufnahme von Kindern aus der Ukraine

28.04.2022 LJA

Kategorie: Veröffentlichungen

Schlagworte: Kinderschutz · Flucht

Aufnahme von Kindern aus der Ukraine

Die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für die zahlreichen Geflüchteten aus der Ukraine ist groß. Das Jugendamt ist der erste Ansprechpartner bei der Aufnahme unbegleiteter Kinder und Jugendlicher zur Obdach.

Vor Aufnahme von Kindern aus der Ukraine muss dringend das Jugendamt kontaktiert werden: Die örtlichen Jugendämter sichern den Kinderschutz und die dortige Registrierung dient dem Zugang zu Hilfsangeboten und Leistungen.

Immer mehr Menschen müssen des Krieges in der Ukraine wegen ihre Heimat verlassen – unter ihnen auch zahlreiche begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche. Die Hilfsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung ist enorm. Viele Menschen sind dazu bereit, Geflüchteten aus der Ukraine ein Obdach zu bieten und sie zu Hause aufzunehmen. Die örtlichen Jugendämter appellieren deshalb an alle Menschen, die Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen wollen, sich zu melden. Im Jugendamt laufen alle Fäden für geflüchtete Kinder und Jugendliche zusammen: Nach einer Registrierung stehen die staatlichen Hilfsangebote oder -leistungen zur Verfügung und mit den ukrainischen Behörden können Daten zur Information von Angehörigen ausgetauscht werden.

Aufgrund der unübersichtlichen Lage muss besonders darauf geachtet werden, dass der Kinderschutz gewährleistet ist. Bei einer ungeordneten Aufnahme besteht die Gefahr von Missbrauch. Auch ist es wichtig, dass Menschen, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, darauf vorbereitet sind, dass sie es oft mit traumatisierten Menschen zu tun haben, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, eventuell therapeutische Hilfe benötigen.

Anbei steht ein Muster-Anschreiben zur Verfügung, welches von den Jugendämtern zur Information an hilfsbereite Menschen verwendet werden kann.