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Arbeitshilfe zur Vollzeitpflege

15.01.2014 LJA

Arbeitshilfe

Die folgenden Ausführungen zur Vollzeitpflege geben Hinweise für die praktische Umsetzung - insbesondere auch die in §§ 33, 36 - 38, 41 SGB VIII dargestellten Aspekte, wie

  • Beratung der Herkunftsfamilie vor der Vermittlung in eine Pflegefamilie
  • qualifizierte Vermittlung des Kindes in eine Pflegefamilie,
  • Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie durch Beratung und Unterstützung,
  • Förderung der Beziehungen des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie,
  • gemeinsame Klärung der Frage, ob durch eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr angestrebt wird oder ob das Kind auf Dauer in der Pflegefamilie bleiben soll,
  • Aufstellung und Fortschreibung eines Hilfeplanes,
  • Abklärung der Aufrechterhaltung des Kontaktes des Kindes zu seinen Eltern auch in den Fällen, in denen das Kind nicht zurückkehren kann,
  • Begleitung und Beratung der Pflegefamilie und
  • Ausübung der Personensorge über Pflegekinder durch Pflegepersonen.