Arbeitshilfe Trennungs- und Scheidungsberatung und die Mitwirkung vor dem Familiengericht
Ein sicherer Rahmen für alle Beteiligten
Eine Trennung oder Scheidung ist immer ein belastender Lebenseinschnitt, besonders für Eltern und ihre gemeinsamen Kinder.
Eine solche Lebensphase bringt aufgrund der emotionalen Befindlichkeit der Beteiligten große Herausforderungen mit sich. Es gibt viele Dinge zu regeln. Die Aufteilung des Hausrats, Unterhaltsverpflichtungen und vor allem Sorge- und Umgangsfragen müssen geklärt werden. Für die Kinder ist es wichtig, auch nach einer Trennung einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.
Nach den §§ 17 und 18 SGB VIII haben Mütter und Väter im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, der Trennung und Scheidung sowie bei der Regelung des Umgangs. Die Eltern sollen dabei unterstützt werden, einvernehmliche Konzepte zu entwickeln, die nach einer Trennung gelebt werden können und die für alle Beteiligten einen sicheren Rahmen bieten.
Aber auch für die Fachkräfte im Jugendamt ist die Arbeit mit streitenden Eltern eine besondere Herausforderung. Die vorliegende Arbeitshilfe, die 2009 entwickelt und 2023 mit Unterstützung von Fachkräften aus der öffentlichen Jugendhilfe überabeitet wurde, soll bei dieser Arbeit unterstützen. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis, wurden die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an eine Trennungs- und Scheidungsberatung diskutiert und bei der Erstellung der Arbeitshilfe berücksichtigt.