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Arbeitshilfe Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

31.12.2020 LJA

Teil I "Verfahren"

Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung. Eine Arbeitshilfe für Jugendämter. Teil I "Verfahren", gültig ab Januar 2020.

Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) haben sich zum 1. Januar 2018 insbesondere die Vorgaben zum Verfahren für die Rehabilitationsträger in Teil 1 SGB IX umfassend verändert. Dadurch verlor die Arbeitshilfe der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter aus dem Jahr 2014 in Teilen ihre Gültigkeit, so dass sie überarbeitet werden musste. Aufgrund der Komplexität des Gesetzes hat sich die Arbeitsgruppe entschlossen, die Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII in Teilen zu veröffentlichen:

  • Teil I: das Verfahren
  • Teil II: Leistungen der Eingliederungshilfe (in Arbeit)

Nach der 2. Reformstufe des BTHGs in 2018, sind durch die dritte Reformstufe weitere Änderungen zum Januar 2020 eingetreten.

Daher ist Teil I ‚Verfahren‘ aus Gründen der Lesefreundlichkeit in zwei Fassungen erschienen, die jeweils die gültige Rechtslage bis Dezember 2019 bzw. ab Januar 2020 abbilden. Die vorgenommenen Änderungen beziehen sich insbesondere auf notwendige begriffliche Aktualisierungen (etwa Eingliederungshilfe- statt Sozialhilfeträger) und Verweise (statt ins SGB XII ins SGB IX) sowie auf Ausführungen zu den Leistungen (S. 46 ff.).