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Vorgezogene Antragsstellung für die Bereiche "Internationale Jugendarbeit" und "Gedenkstättenfahrten" des KJFP NRW

10.09.2024 LJA

Foto von jungen Menschen verschiedener Nationalitäten, die sich an den Händen halten (Bild: AdobeStock / what4ever).

Antragstellung im Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Das Jugendministerium des Landes NRW hat gebeten, zur vorgezogenen Antragstellung für Projekte der Förderpositionen 2.2 (nur Gedenkstättenfahrten) und 5.2 (Internationale Jugendarbeit) KJFP NRW aufzufordern. Es können Maßnahmen gefördert werden, die in der ersten Jahreshälfte 2025 umgesetzt werden.

Als Stichtag für den Eingang der Anträge wurde der 15.10.2024 festgelegt. Es wird daher gebeten, die Anträge bis zu diesem Termin vorzulegen. Ich weise jedoch darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine Ausschlussfrist handelt. Allerdings werden Anträge, die bis zu diesem Stichtag eingehen, vorrangig behandelt.

 

Online-Antragstellung wird empfohlen

Für die Antragsstellung in den Position 2.2 (Gedenkstättenfahrten) und 5.2 (Internationale Jugendarbeit) nutzen Sie bitte folgenden Link: https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/finanzielle-foerderung/kjfp-nrw/#online-antrag

Hier finden Sie auch weitere Informationen und eine Kurzanleitung zur Registrierung und Nutzung.

Erstmalig ist eine rein digitale Antragstellung möglich. Der Antragsvordruck muss nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben und dann postalisch zum Landesjugendamt geschickt werden. Die digitale Einreichung des Antrages ist ausreichend.

Hinweise zur Förderung

Ich weise darauf hin, dass die mögliche Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes gem. den Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderplan NRW für – Träger der freien Jugendhilfe bis zu 85 %, – Träger der öffentlichen Jugendhilfe 40 bis 80 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben beträgt. Dabei ist zu beachten, dass Teilnehmendenbeiträge und Leistungen Dritter (mit Ausnahme öffentlicher Förderung) von den Ausgaben in Abzug zu bringen sind. Ich bitte auch um Beachtung, dass der Einsatz von Eigenmitteln grundsätzlich vorausgesetzt wird. Diese können auch unbar erbracht werden (siehe hierzu die Ausführungen zum Bürgerschaftlichen Engagement im beigefügten Merkblatt).

Außerdem weise ich ausdrücklich darauf hin, dass mit diesem Schreiben zur Antragstellung für die übrigen Förderpositionen des KJFP NRW nicht aufgefordert wird. Hierzu erfolgt ein gesondertes Rundschreiben. Beigefügt ist ebenfalls das Merkblatt der beiden Landesjugendämter zur vorgezogenen Antragstellung 2025 für Einzelprojekte der Pos. 2.2 (nur Gedenkstättenfahrten) und 5.2 (Internationale Jugendarbeit), in dem die Erfahrungen und Hinweise zur Antragstellung aufgearbeitet wurden. Zudem verweise ich für die öffentlichen Träger auf die Bagatellgrenze von 12.500,- Euro und für die freien Träger auf die Bagatellgrenze von 500,- EUR.

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