RS Nr. 23/2023: An die wirtschaftlichen Jugendhilfen der Jugendämter in Westfalen Lippe - Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG - Stichtagsmeldung zum 30.06.2023
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Verwaltungskostenpauschale nach § 7 des 5. AG KJHG
Hier: Stichtagsmeldung zum 30.06.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die nächsten Abschlagszahlungen der Verwaltungskostenpauschale zum 01.09.2023 und zum 01.12.2023 benötigen wir die Daten der Fälle, für die am Stichtag 30.06.2023 Jugendhilfe gewährt wurde.
Um eine fristgerechte Zahlung sicherzustellen, senden Sie uns bitte bis zum 31.07.2023
die Liste aller Fälle, für die am 30.06.2023 durch Ihr Jugendamt Jugendhilfe gewährt wurde (einschließlich FlüAG-Fälle). Um eine grundsätzliche Nachprüfbarkeit zu gewährleisten, ist die Meldung personenscharf vorzunehmen.
Bitte führen Sie in einer Liste den Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Ihr Aktenzeichen und – soweit vorhanden – das Aktenzeichen des LWL der zum Stichtag aktiven Fälle auf und bestätigen diese mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift. Eine Fehlanzeige ist notwendig.
Wir weisen Sie insbesondere darauf hin, dass Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus nur in Einzelfällen eingeleitet wird.
Bitte teilen Sie uns für die Auszahlungen ein Kassenzeichen mit. Andernfalls erfolgen die Auszahlungen unter folgenden Kassenzeichen: VKP09_2023UMA und VKP12_2023UMA.
Gemäß § 7 Absatz 1 des 5. AG-KJHG NRW wird die Verwaltungskostenpauschale für alle jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten, bei denen Leistungen der Jugendhilfe gewährt werden und für die damit dem Grunde nach ein Kostenerstattungsanspruch besteht, ausgezahlt.
Die Anrechnung der Fälle erfolgt unabhängig davon, ob für diese bereits ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt oder beschieden wurde oder mangels jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsmöglichkeiten alternative Formen der Kostenerstattung realisiert werden (z.B. § 5 FlüAG) oder auch eine Kostenerstattung im Einzelfall ausgeschlossen ist.
Für die Auszahlung der Verwaltungskostenpauschale zum 01.09.2023 und 01.12.2023 werden alle jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten berücksichtigt, für die am Stichtag 30.06.2023 Jugendhilfe geleistet wird. Das bloße Führen einer (Amts-)Vormundschaft reicht hingegen nicht aus.
Bitte leiten Sie dieses Schreiben mit dieser Mail zeitnah an die zuständigen Stellen in Ihrem Jugendamt weiter.
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Herrn Mario Bastian 0251 591 4298, mario.bastian@lwl.org
Herrn Sebastian Rosenthal 0251 591 6104, sebastian.rosenthal@lwl.org
Herrn Eric Schouwstra 0251 591 4769, eric.schouwstra@lwl.org