RS Nr. 27/2023 Landeselternbeiratswahl 2023/2024 – Erlass des MKJFGFI vom 06.10.2023
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Landeselternbeiratswahl 2023/2024
Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.10.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
den oben genannten Erlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Wahl des Landeselternbeirates 2023/2024 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für die Wahl des Landeselternbeirates (LEB) bitte ich Sie, die Delegierten Ihres Jugendamtselternbeirates (JAEB) spätestens bis zum 14.11.2023 zu benennen. Das Verfahren zur Rückmeldung der Vertreter:innen wurde in diesem Jahr umgestellt und erfolgt nicht mehr über die Landesjugendämter. Bitte nutzen Sie hierfür den im Erlass beschriebenen Weg eines Online-Formulars der LEB-Wahlkommission inklusive Bestätigung per E-Mail an Ministerium und LEB.
Da es sich um personenbezogene und damit im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung schützenswerte Daten handelt, weise ich darauf hin, dass damit die Daten zur Durchführung der Landeselternbeiratswahl an das Ministerium und den LEB übermittelt werden. Bitte informieren Sie die betreffenden Personen über die Weitergabe ihrer Daten. Die Daten der Elternbeiräte sind dem jeweiligen JAEB zur Erfüllung seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Im Auftrag
gez. Raphaela Eilting