Kinder- und Jugendarbeit in kommunalen Bildungslandschaften
Beurteilungs- und Fördermaßstäbe für die Förderung
Die außerfamiliären Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen finden in unterschiedlichen lokalen Bezügen wie Jugendarbeit, Kulturangeboten, Schule, sowie auch im öffentlichen Raum statt. Junge Menschen brauchen vielfältige Bildungsgelegenheiten, insbesondere auch für nonformale und informelle Bildungsprozesse an selbst gewählten und eigenverantwortlich gestalteten Bildungsorten, dort, wo sie aufwachsen und leben. Zur Weiterentwicklung dieser Bildungsprozesse sollen sich die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz mit anderen Akteuren abstimmen und an der Weiterentwicklung kommunaler Bildungslandschaften beteiligen.
Die Träger der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen in der Kooperation mit anderen Bildungsakteuren ihren eigenständigen Bildungsauftrag als Mitgestalter kommunaler bzw. regionaler Bildungslandschaften aktiv einbringen.
In dieser Position können folgende Projekte gefördert werden:
a) Projekte, in denen sich verschiedene Bildungsakteure vor Ort miteinander vernetzen, ihre Angebote verbindlich aufeinander abstimmen bzw. gemeinsam Bildungsziele vereinbaren. Der beantragende Träger der Jugendarbeit,der Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes führt das Projekt mit mindestens einem lokalen Bildungsakteur als Partner durch. Hierfür kommen z.B. Schulen, kulturelle Einrichtungen, Sportvereine oder Volkshochschulen in Frage. Kinder und Jugendliche sind an der Planung und/oder Durchführung der Aktivitäten zu beteiligen.
b) koordinierende Aktivitäten der Jugendämter, die das Profil der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes mit ihren non-formalen Bildungsansätzen und -angeboten stärken. Damit soll erreicht werden, dass sich die Angebote verstärkt in die Strukturen der Bildungslandschaft vor Ort einbringen.
c) begleitende Maßnahmen der kooperations- und netzwerkorientierten Qualifizierung, wenn daran sowohl Kräfte der Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit als auch der am Projekt beteiligten Akteure aus der Bildungslandschaft teilnehmen. Dem Aspekt der Nachhaltigkeit der Kooperation ist Rechnung zu tragen.
d) Schließlich können Projekte von Trägern im Kontext ganztägiger Bildung gefördert werden, soweit diese den Anforderungen der Ziffer 3.5 AT der Richtlinien zum KJFP 2023-2027 entsprechen und auf die Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften hinwirken.