Familienbildung
Finanzielle Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz
Familien finden in rund 150 anerkannten und geförderten Familienbildungsstätten des Landes NRW Begleitung und Unterstützung in familienrelevanten Themen. Mit ihren Angeboten begleitet die Familienbildung Familien in allen Lebensphasen und Lebenslagen und gibt, zumeist in Kursen, Informationsabenden oder offenen Beratungsstunden, Tipps, Hinweise und Informationen rund um den Familienalltag.
Finanzielle Förderungen erhalten die Familienbildungsstätten durch die Landesförderung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes. Darüber hinaus stellt das Land NRW Sonderfördermittel zu Verfügung, um ausgewählten Zielgruppen und Kindern die Teilnahme an den Bildungsangeboten zu ermöglichen.
Förderbereiche der Familienbildung: Anträge, Richtlinien und Ansprechpersonen
Gesetzliche Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz
Seit dem 01. Januar 2022: neues Gesetz
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung vom 14. April 2000. Seit dem 01. Januar 2022 ist das WbG-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten, welches das bisherige Weiterbildungsgesetz novelliert.
Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien
Zur Sicherung des Zugangs sozial benachteiligter Familien zu Angeboten der Familienbildung stellt das Land NRW ergänzend Mittel zur Verfügung.
Elternstart NRW
"Elternstart NRW" ist ein Familienbildungsangebot für Mütter und Väter in Nordrhein-Westfalen mit einem Kind im ersten Lebensjahr. Dieses Familienbildungsangebot ist für die Eltern pro Kind einmalig kostenfrei, die Finanzierung übernimmt das Land NRW.
Maßnahmen für Familien in besonderen Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung
Gefördert werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Familienbildungsangeboten, die sich an Familien mit Fluchterfahrung richten.
Zusatzförderung: Kooperationen mit Familienzentren
Gefördert werden Kooperationen der Familienberatung und Familienbildung mit Familienzentren in NRW mittels einer fachbezogenenen Pauschale.
Zusatzförderung: Corona-Rettungsschirm
Durch die coronabedingte, vorübergehende Schließung der Einrichtungen der Familienbildung stellt das Land Mittel zur Kompensation entgangener Teilnahmebeiträge aus dem NRW-Rettungsschirm zu Verfügung.