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Familienbildung

Finanzielle Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz

Familien finden in rund 150 anerkannten und geförderten Familienbildungsstätten des Landes NRW Begleitung und Unterstützung in familienrelevanten Themen. Mit ihren Angeboten begleitet die Familienbildung Familien in allen Lebensphasen und Lebenslagen und gibt, zumeist in Kursen, Informationsabenden oder offenen Beratungsstunden, Tipps, Hinweise und Informationen rund um den Familienalltag.

Finanzielle Förderungen erhalten die Familienbildungsstätten durch die Landesförderung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes. Darüber hinaus stellt das Land NRW Sonderfördermittel zu Verfügung, um ausgewählten Zielgruppen und Kindern die Teilnahme an den Bildungsangeboten zu ermöglichen.

Förderbereiche der Familienbildung: Anträge, Richtlinien und Ansprechpersonen

Gesetzliche Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz

Seit dem 01. Januar 2022: neues Gesetz

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes in der Fassung vom 14. April 2000. Seit dem 01. Januar 2022 ist das WbG-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten, welches das bisherige Weiterbildungsgesetz novelliert.

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien

Zur Sicherung des Zugangs sozial benachteiligter Familien zu Angeboten der Familienbildung stellt das Land NRW ergänzend Mittel zur Verfügung.

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Richtlinienförderung

Verwendungsnachweise Richtlinienförderung

Elternstart NRW

"Elternstart NRW" ist ein Familienbildungsangebot für Mütter und Väter in Nordrhein-Westfalen mit einem Kind im ersten Lebensjahr. Dieses Familienbildungsangebot ist für die Eltern pro Kind einmalig kostenfrei, die Finanzierung übernimmt das Land NRW. 

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Elternstart NRW

Verwendungsnachweise Elternstart NRW

Maßnahmen für Familien in besonderen Belastungssituationen, insbesondere für Familien mit Fluchterfahrung

Gefördert werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Familienbildungsangeboten, die sich an Familien mit Fluchterfahrung richten.

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Zusatzförderung: Eltern-Kind-Angebote der Familienbildung für Familien mit Fluchterfahrungen

Verwendungsnachweise Zusatzförderung: Eltern-Kind-Angebote der Familienbildung für Familien mit Fluchterfahrungen

Zusatzförderung: Kooperationen mit Familienzentren

Gefördert werden Kooperationen der Familienberatung und Familienbildung mit Familienzentren in NRW mittels einer fachbezogenenen Pauschale.

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Zusatzförderung: Kooperationen mit Familienzentren

Verwendungsnachweise Zusatzförderung: Kooperationen mit Familienzentren

Zusatzförderung: Corona-Rettungsschirm

Durch die coronabedingte, vorübergehende Schließung der Einrichtungen der Familienbildung stellt das Land Mittel zur Kompensation entgangener Teilnahmebeiträge aus dem NRW-Rettungsschirm zu Verfügung.

 

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Zusatzförderung: Corona-Rettungsschirm

Verwendungsnachweise Zusatzförderung: Corona-Rettungsschirm (Familienbildung)

Zusatzförderung: Zusatzförderung: Fachbezogene Pauschale

Die finanzielle Unterstützung des Landes dient dem Ausgleich der krisenbedingt steigenden Energiekosten und der hohen Inflation im Jahr 2023.

 

Grundsätzliche Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

Zusatzförderung: Corona-Rettungsschirm

Verwendungsnachweise Zusatzförderung: Corona-Rettungsschirm (Familienbildung)

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