RS Nr. 2/2024: Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege ab 2024
An die Jugendämter in Westfalen-Lippe
Anpassung der Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege gem. § 39 SGB VIII
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem beigefügten Runderlass, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW vom 27.12.2023, hat mich das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 27.12.2023 informiert, dass die Pauschalbeträge gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII zum 01. Januar 2024 erhöht werden.
Freundliche Grüße
i. A.
gez. Matthias Lehmkuhl